Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen definieren konkrete Verhaltensregeln bei einem Brand – mit dem Ziel

  • schnelle, geordnete Evakuierung aller Personen
  • weitestmöglichen Reduzierung von Brandschäden, z.B. an technischen Einrichtungen.
  • Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte des betriebsspezifischen vorbeugenden Brandschutzes.

Mit einer Brandschutzordnung retten Sie nicht nur Leben sondern auch Sachwerte. Gern unterstützten wir Sie bei der Erstellung der Brandschutzordnung, der Schulung Ihrer Mitarbeiter sowie der Abstimmung mit zuständigen Behörden.

Was beinhaltet die Brandschutzordnung?

Die Brandschutzordnung legt Regeln fest, wie sich Personen in einem Gebäude im Brandfall verhalten haben und welche technischen Maßnahmen zu ergreifen sind, um den Brandschaden möglichst gering zu halten. Dies sichert eine baldmöglichste Wiederaufnahme des regulären Betriebs nach dem Schadenfall. Außerdem definiert die Brandschutzordnung Maßnahmen der Brandverhütung.

In der DIN 14096 ist geregelt, wie eine Brandschutzordnung gegliedert und aufgebaut sein muss. Demnach gliedert sie sich in die folgenden drei Teile, die sich jeweils an unterschiedliche Personengruppen richten:

Brandschutzordnung Teil A:

  • Ein Aushang, der sich an alle Personen richtet, die sich im Gebäude befinden
  • kurze, präzise Handlungsanweisungen
  • ist an geeigneten Stellen im Gebäude auszuhängen

Brandschutzordnung Teil B:

  • richtet sich an Beschäftigte, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten
  • ist den Beschäftigten in schriftlicher Form auszuhändigen
  • Inhalt muss an die jeweilige Situation im Betrieb angepasst werden
  • ist notwendiger Inhalt der jährlichen Unterweisung (Grundlage: § 12 des Arbeitsschutzgesetzes und § 4 der DGUV-V 1)

Brandschutzordnung Teil C:

  • richtet sich an Personen mit Aufgaben im Brandschutz, z.B. Evakuierungshelfer oder Brandschutzhelfer

Die Brandschutzordnung ist immer aktuell zu halten. Mindestens im Abstand von 2 Jahren ist sie von einer fachkundigen Person auf Aktualität zu prüfen.

Ist eine Brandschutzordnung Pflicht?

Es gibt keine bundesweit einheitlichen Verpflichtungen zur Erstellung einer Brandschutzordnung. Anforderungen können sich z.B. durch das Bauordnungsrecht der Länder oder spezielle Anforderungen von Sachversicherern ergeben.

Überdies kann die Erstellung von Brandschutzverordnungen in bestimmten Sonderfällen sinnvoll sein, z.B. bei Lagerung spezieller Gefahrstoffe (Gefahrstoffverordnung).

Unsere Leistungen zum Thema Brandschutzordnung

Wir beraten und unterstützt Sie zum Thema Brandschutzordnung in vollem Umfang.

Unsere Leistungen beinhalten:

  • Ist-Aufnahme der Situation im Unternehmen zur Ermittlung der brandschutztechnischen Maßnahmen
  • Festlegung der Inhalte der Brandschutzordnung
  • Falls notwendig: Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr und der zuständigen Behörde
  • bei Bedarf Schulung von Mitarbeitern, Funktionsträgern und Ansprechpartnern

Wir orientieren uns stets an den aktuellen rechtlichen Grundlagen und berücksichtigen selbstverständlich auch vorliegende Gefährdungsbeurteilungen oder Brandschutzkonzepte.

Kontaktieren Sie uns– gern beraten wir Sie professionell zum Thema Brandschutzordnung und erstellen ein individuelles Angebot.